Was ist das BFSG – und betrifft es mich?

Ein Gesetz, das viele (noch) nicht kennen – aber alle Unternehmen mit digitalen Angeboten betrifft.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist kein sperriger Behördenbegriff, sondern eine echte Veränderung für viele Unternehmen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein – und das betrifft nicht nur Behörden oder öffentliche Stellen, sondern viele privatwirtschaftliche Anbieter.

Tastatur mit hervorgehobener Taste für Barrierefreiheit – Symbol für digitale Accessibility

Betrifft mich das wirklich?

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten. Dazu zählen insbesondere:

  • Online-Shops und Buchungsplattformen
  • Anbieter von Banking-, Ticket- oder E-Book-Systemen
  • Betreiber von Selbstbedienungsterminals (z. B. Kassenautomaten)

Kurz gesagt: Wenn du digitale Services für Verbraucher:innen anbietest, solltest du dich mit dem BFSG befassen.

Und wenn ich eine „ganz normale Website“ habe?

Dann ist es nicht ganz eindeutig – aber definitiv relevant:

  • Klassische Unternehmenswebsites fallen nicht automatisch unter das BFSG.
  • Dennoch gibt es klare Empfehlungen, auch diese barrierefrei zu gestalten – vor allem, wenn sie Informationsangebote oder Kontaktformulare enthalten.
  • Besonders relevant wird es für Websites im medizinischen Bereich, mit Behördennähe oder im Umfeld öffentlicher Leistungen.

➡ Empfehlung: Auch ohne direkte Verpflichtung lohnt es sich, frühzeitig zu handeln.

Warum sich ein barrierefreier Webauftritt trotzdem lohnt

Selbst wenn du (noch) nicht gesetzlich verpflichtet bist – hier sind drei starke Gründe:

✔ Bessere Google-Rankings
Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Seiten – dank klarer Struktur, guter Lesbarkeit und schneller Ladezeiten. Das wirkt sich direkt auf dein SEO aus.

✔ Rechtssicherheit schaffen
Mit einer barrierefreien Website bist du auf der sicheren Seite – heute schon vorbereitet auf morgen. Gesetze ändern sich, deine Website ist bereit.

✔ Vertrauen und UX stärken
Barrierefreiheit bedeutet: Jeder Mensch kann deine Inhalte nutzen – unabhängig von Einschränkungen. Das zeigt Verantwortung und stärkt deine Marke.

📎 Mehr zum Thema Wartung und technischer Basis findest du übrigens hier:
👉 Warum eine gepflegte Website entscheidend ist

Wie wir helfen können

Mit unserem Website-Check nach BFSG-Kriterien bieten wir dir eine einfache, praxisnahe Lösung:

  • Analyse: Wir prüfen, ob deine Website unter das BFSG fällt
  • Audit: Technische und inhaltliche Bewertung deiner Seite – basierend auf gesetzlichen Kriterien
  • Empfehlungen: Klare, verständliche Maßnahmen – ganz ohne Fachchinesisch

Häufig gestellte Fragen

Das BFSG verpflichtet Unternehmen ab dem 28. Juni 2025 dazu, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Ziel ist, Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Die Vorschriften gelten verbindlich ab dem 28. Juni 2025 – für neue Websites und digitale Services, die unter die Regelung fallen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob und wie sie betroffen sind.
Das BFSG betrifft unter anderem Anbieter von Online-Shops, Buchungsplattformen, digitalen Kundenportalen oder Apps. Auch kleinere Unternehmen sind in der Pflicht – sofern sie digitale Services für Verbraucher:innen bereitstellen.
Barrierefreiheit umfasst u. a. verständliche Inhalte, gut lesbare Texte, ausreichende Kontraste, alternative Bildbeschreibungen und die Bedienbarkeit ohne Maus – z. B. per Tastatur oder Screenreader.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, riskieren rechtliche Konsequenzen – etwa Bußgelder, Abmahnungen oder Klagen. Gleichzeitig verlieren sie potenzielle Kunden, da barrierefreie Websites besser auffindbar und zugänglich sind.
Auf jeden Fall. Digitale Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzererfahrung für Menschen mit Einschränkungen, sondern sorgt auch für bessere Usability, SEO-Ranking und ein modernes Markenbild.